Schulgesamtkonferenz.
Die Gesamtkonferenz dient dem Informationsaustausch zwischen Eltern, Lehrern und Schülervertretern, sie hat keine Entscheidungskompetenz und sie wird gemeinsam von der Eltern- und der Schulleitungskonferenz bzw. deren Vertretern einberufen (Satzung § 17). Da die Satzung im Februar 2003 novelliert wurde, wurden einige der neuen Organe nun erstmalig gebildet und haben sich eine eigene Ordnung gegeben.