Der Vorstand führt die Geschäfte  des Vereins und verwaltet das Vereinsvermögen.

Drei Mitglieder bilden den Vorstand i. S. von § 26 BGB (Vertretungsvorstand), von denen jeweils mindestens ein Mitglied Vertreter der Schulentwicklungskonferenz und ein Mitglied Vertreter der Eltern sein muss. Jeweils zwei Mitglieder des Vertretungsvorstands sind gemeinsam berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten.

Der gesamte Vorstand besteht aus höchstens vier Vertretern der Eltern und höchstens drei Vertretern der Schulentwicklungskonferenz, mindestens aber aus den drei Mitgliedern des Vertretungsvorstands nach Absatz 5.

Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Ausschüsse einsetzen, Bevollmächtigte ernennen und nach Anhörung der Schulentwicklungskonferenz eine*n Geschäftsführer*in einstellen. Diese arbeiten in ständiger Fühlungnahme mit dem Vorstand und nach dessen Vorgaben.