Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt und dient neben der Darstellung des Rechnungsabschlusses der Entlastung des Vorstandes, ggf. der Wahl des Vorstandes, der Darstellung größerer Finanzierungsveränderungen und der wirtschaftlichen Lage des Vereins. Zur Mitgliederversammlung wird satzungsgemäß schriftlich eingeladen.