Nach der Vereinssatzung gibt es folgende fünf Gremien:

1. Vorstand
Der Vorstand besteht aus vier gewählten Mitgliedern der Elternschaft und drei Lehrern, die von der Lehrerkonferenz zu benennen sind. Der Vorstand tagt vierzehntägig, die Geschäftsführung nimmt an allen Sitzungen teil. Der Vorstand verantwortet die finanzielle Solidität der Schule und fällt damit zusammenhängende Entscheidungen (in Abstimmung mit dem Kollegium).

2. Mitgliederversammlung (MV)
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt und dient neben der Darstellung des Rechnungsabschlusses der Entlastung des Vorstandes, ggf. der Wahl des Vorstandes, der Darstellung größerer Finanzierungsveränderungen und der wirtschaftlichen Lage des Vereins. Zur Mitgliederversammlung wird satzungsgemäß schriftlich eingeladen.

3. Schulleitungskonferenz (SLK)
Die Schulleitungskonferenz besteht aus einer größeren Zahl von
Kollegiumsmitgliedern. Sie verantwortet die pädagogische Wirksamkeit der Schule und entscheidet pädagogische und personelle Fragen in Abstimmung mit dem Vorstand und der Elternkonferenz (Satzung § 15)

4. Elternkonferenz (EK)
Die Elternkonferenz wurde im Schuljahr 2003/2004 erstmals vollständig gebildet: Sie besteht aus je zwei gewählten Vertretern der Klassenelternschaften und nimmt das Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht in der Elternmitwirkung wahr (Satzung § 16).

5. Gesamtschulkonferenz (GSK)
Die Gesamtkonferenz dient dem Informationsaustausch zwischen Eltern, Lehrern und Schülervertretern, sie hat keine Entscheidungskompetenz und sie wird gemeinsam von der Eltern- und der Schulleitungskonferenz bzw. deren Vertretern einberufen (Satzung § 17). Da die Satzung im Februar 2003 novelliert wurde, wurden einige der neuen Organe nun erstmalig gebildet und haben sich eine eigene Ordnung gegeben.