SCHULGELD (ELTERNBEITRAG)

Die Finanzierung der Schule erfolgt zum einen über eine staatliche Finanzhilfe und zum anderen durch Elternbeiträge. Die Schulbehörde gewährt den Schulen in freier Trägerschaft, zu denen auch die Rudolf Steiner Schulen gehören, eine Finanzhilfe. Diese orientiert sich an den Schülerjahreskosten im staatlichen Schulwesen. Sie beträgt zurzeit lediglich 70% der staatlichen Schulkosten.
Die Finanzhilfe kann somit nur einen Teil der Gesamtkosten unserer Schule ausgleichen.
Zur vollständigen Deckung der Schulbetriebskosten müssen die Eltern deshalb einen erheblichen Anteil in Form des monatlichen Elternbeitrages aufbringen. Diese von den Eltern benötigte Summe unterteilt sich in Schulgeld, Klassenkasse und Materialgeld, Vereinsgeld und Baugeld.
Während der Vereinsbeitrag in Höhe von 110 € für jede Familie unabhängig von der Zahl der Kinder in gleicher Höhe bemessen ist, werden das Schulgeld mit 50 € und die Klassenkasse und das Materialgeld mit zusammen 15 € jeweils pro Kind berechnet.
Das Baugeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt für Familien mit einem Kind 75 €, mit zwei Kindern 125 €, mit drei Kindern 150 €, mit vier Kindern 165 €, mit fünf Kindern 180 € und mit mehr als fünf Kindern 195 €.
Obwohl auf den Elternbeitrag für den Schulbetrieb nicht verzichtet werden kann, ist für Familien, die nicht in der Lage sind, den Elternbeitrag in voller Höhe aufzubringen, eine Ermäßigung möglich. Ein entsprechender Antrag auf Zuschuss zum Elternbeitrag ist an den Schulgeldkreis zu stellen. Der Schulgeldkreis setzt sich aus Eltern zusammen, welche nach einer Prüfung der Finanzlage des Antragstellers den Zuschuss zum Elternbeitrag (Ermäßigung des Elternbeitrages) festlegen. Die Aufnahme eines Kindes ist unabhängig davon, ob die Eltern in der Lage sind, den vollen Schulgeldbeitrag zahlen zu können.

Was geschieht, wenn ein Kind unsere Schule aus finanziellen Gründen eigentlich gar nicht besuchen könnte?

Familien, denen es schwerfällt, für das gesamte Schulgeld aufzukommen, werden von der Schulgemeinschaft unterstützt, denn unser Ziel ist es, dass jedes Kind unsere Schule besuchen können muss, wenn das Aufnahmegespräch einmal zu einem positiven Bescheid geführt hat.

Wenn also Familien durch ein zu geringes Einkommen, das staatliche Transferleistungen erfordert, Arbeitslosigkeit, Herausforderungen als Alleinerziehende/r oder eine Notsituation der Unterstützung bedürfen, helfen wir als Schulgeldkreis.

Man kann uns dafür ganz unkompliziert per Mail unter schulgeldkreis@waldorfschule-nienstedten.de erreichen. Und wer lieber eine bestimmte Ansprechperson aus dem Gremium kontaktieren möchte, kann uns, Joanna Schmölz, Dr. Gunther Thomas und Michael Burkart, auch über die Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Lehrkräfte oder das Schulbüro gern direkt ansprechen.

Wie geht es dann weiter?

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist. Hierbei orientieren wir uns an den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, um eine objektive Arbeitsgrundlage zu haben. Im Fokus jedoch steht bei uns immer der jeweilige Einzelfall mit seinen Besonderheiten. Wir haben immer ein offenes Ohr für „unsere“ Familien und konnten bislang immer eine für alle passende Lösung finden!