Die Elternkonferenz wurde im Schuljahr 2003/2004 erstmals vollständig gebildet: Sie besteht aus je zwei gewählten Vertretern der Klassenelternschaften und nimmt das Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht in der Elternmitwirkung wahr (Satzung § 16).