Ab 1. Mai 22 ist die Maskenpflicht in der gesamten Schule aufgehoben und bleibt eine individuelle Entscheidung jedes einzelnen.
Alle Personen dürfen wieder uneingeschränkt das Schulgebäude betreten.
Der Umgang mit Krankheitssymptomen wurde angepasst: Mit Halskratzen, leichtem Schnupfen oder gelegentlichem Husten darf man wie vor der Pandemie zur Schule kommen.
Die Quarantänepflicht ist abhängig vom Impf- bwz. Genesenenstatus und beträgt regelhaft 10 Tage; sie entfällt, wenn die Person geboostert ist, in den letzten 90 Tagen eine zweite Impfung erhalten hat oder in den letzten 90 Tagen eine Infektion hatte und als genesen gilt.
Es wird wie bisher zwei Schnelltests pro Woche geben, auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler.
Die Regelungen zur Lüftung/ Luftfiltern bleiben bestehen.
Es gilt weiterhin eine Isolationspflicht für infizierte Personen, die nach frühestens 7 Tagen per Schnelltest beendet werden kann; hier gibt es ggf. demnächst noch eine Verkürzung.