Video zur Spendenaktion – Vielfalt ist unser Ziel
Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Spendenprojekte der Schule: ZU DEN SPENDENPROJEKTEN
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Die Gesamtkonferenz dient dem Informationsaustausch zwischen Eltern, Lehrern und Schülervertretern, sie hat keine Entscheidungskompetenz und sie wird gemeinsam von der Eltern- und der Schulleitungskonferenz bzw. deren Vertretern einberufen (Satzung § 17). Da die Satzung im Februar 2003 novelliert wurde, wurden einige der neuen Organe nun erstmalig gebildet und haben sich eine eigene Ordnung gegeben.
Die Schulleitungskonferenz besteht aus einer größeren Zahl von Kollegiumsmitgliedern. Sie verantwortet die pädagogische Wirksamkeit der Schule und entscheidet pädagogische und personelle Fragen in Abstimmung mit dem Vorstand und der Elternkonferenz (Satzung § 15)
Stuttgarter Erklärung als PDF herunterladen.
Quereinstieg
Wenn Sie Ihr Kind in eine bestehende Klasse wechseln lassen möchten, bitten wir um eine schriftliche Bewerbung, per Mail oder Post. Diese sollte den Grund des gewünschten Wechsels deutlich machen, die bisherige Schullaufbahn beschreiben sowie das letzte Zeugnis in Kopie enthalten.
Bitte schreiben Sie uns auch, ob Sie auf der Warteliste vermerkt werden möchten, falls kein Platz in der gewünschten Klasse frei ist. Unsere Aufnahmelehrer werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten Sie bereits auf der Warteliste stehen, ist es hilfreich, in regelmäßigen Abständen (3-4 Monate) eine kurze Mail zu schicken, in der Sie Ihren Aufnahmewunsch noch einmal bekräftigen, auf diese Weise wissen wir, welche Schüler tatsächlich noch warten und nicht bereits an einer anderen Schule gut untergekommen sind.
Grundsätzlich ist der 1. Wohnsitz in Hamburg die Voraussetzung für die Beschulung Ihres Kindes
Telefon: 040 / 82 24 00 - 0